Akkreditierung

Akkreditierung von Journalisten (PDF File)

Akkreditierungsrichtlinien der Messe Berlin GmbH

Akkreditiert werden:

  1. Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im jeweiligen Bundesland:
    • Deutscher Journalisten Verband
    • IG Medien; Deutsche Journalisten Union
    • ver.di, IG Medien; Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju);
    • Verband der Zeitschriftenverleger
    • DAG
    • Personen mit dem Internationalen Presseausweis der IFJ in Brüssel
  2. Ausweisinhaber von Fachverbänden UIPRE, TELI, VDM, FIJET, VDAJ, VDRJ, LPC usw., soweit diese bei Messen mit der Messe Berlin kooperieren.
  3. Journalisten,
    • die einen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen können oder sich durch Belege neueren Datums und namentlich gekennzeichnet legitimieren können
    • die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind
    • deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträge/-abrechnungen, hervorgeht
    Belege und Vorlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    Bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen Buchtitels und der Bezug zur jeweiligen Messe erforderlich.
  4. Personen, die nachweisen können, dass sie für die Pressearbeit einer Behörde oder Institution tätig sind, Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen.
  5. Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio, Behindertenverbände, sowie bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Arbeitsausweis).
  6. Vertreter von Jugendpresseorganisationen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte.
  7. Alle ausländischen Pressevertreter, die in irgendeiner Form ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Visitenkarte, Vorlage des Impressums einer Zeitung, Einladungen von Ausstellern zu Presseterminen.
    Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse, Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.).
    Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage eines in Deutschland gültigen Ausweises (s.o.) akkreditiert.

Nicht akkreditiert werden:

  • Personen ohne jegliche Legitimation
  • Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Fleet Street London, Universal Press (USA) usw.
  • Personen mit Presseausweisen von Verbänden und Organisationen, die nicht von der Innenministerkonferenz anerkannt werden
  • Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion
  • Personen mit abgelaufenem Presseausweis
  • Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner.
  • Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion

Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z.B. Die WELTonline usw.

Ansprech- partner

Michael T. Hofer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Messe Berlin GmbH